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AGBs

 

Allgemeine Geschäftsbedingungen Konzerte ELoA


Die Geschäftsbedingungen regeln die rechtlichen Beziehungen zwischen den Besuchern und ELoA. Sie sind Bestandteil des Vertrages, der durch den Erwerb der Eintrittskarten zustande kommt.
 

Kartenverkauf online
Unter www.eloa.de können Sie Tickets für die Veranstaltungen online erwerben.

Pro Bestellung ist der Kartenkauf über das Internet auf die Anzahl von 10 Karten beschränkt. Sollten Sie mehr als 10 Karten benötigen, bitten wir um Rücksprache über das Kontaktformular.

 

Zahlungsmöglichkeiten 

Paypal 

Die Bestellbestätigung gilt als Kaufbeleg für Ihre Karten. Gegen Vorlage der Bestellbestätigung erhalten Sie Zutritt zur Veranstaltung, ungeachtet der Zahlung des Eintrittsgeldes an der Abendkasse

Reservierungen 
Reservierungen können nach Rücksprache über das Kontaktformular vorgenommen werden.

Gebühren Vorverkauf 

Es fallen Vorverkaufs- und Systemgebühren an.
 

Verlust, Umtausch und Rücknahme von erworbenen Karten 
Es besteht kein Anspruch auf Rücknahme und Umtausch von Karten, auch nicht bei Änderungen von Besetzung, Programm und nur teilweise erfüllten Bestellungen. Karten für nicht wahrgenommene Konzerte sind vom Umtausch ausgeschlossen. Tickets werden nur bei abgesagten Veranstaltungen zurückgenommen. Die Rückerstattung des Kaufpreises erfolgt in diesen Fällen bis 4 Wochen nach dem Veranstaltungstermin.

Rechtliche Hinweise 

Wir verweisen auf das BGB §312g Punkt 9 sowie auf das Urteil des Amtsgerichtes München 02.12.2005, AZ 182 C26144/05 wonach die Bestellung von Eintrittskarten ein rechtsverbindlicher Vertrag ist, der, auch wenn er über Telefon bzw. Internet abgeschlossen wurde, nicht dem Fernabsatzgesetz entspricht und demnach auch kein Widerrufsrecht für den Kunden besteht. 

Wir weisen ferner darauf hin, dass bei elektronischem Zahlungsverkehr kein Eingriff oder etwaige Korrekturen während der Transaktion vorgenommen werden können. Bei einer Rückbuchung des Kaufpreises entstehen Bankgebühren, die grundsätzlich vom Kunden getragen werden müssen. 

Das Print@home-Ticket darf nur einmal und nur für eine Person ausgedruckt und benutzt werden. Ein Wiederverkauf ist nicht möglich. Für den Fall, dass von einem Print@home-Ticket Kopien auftauchen, erhält der Besitzer mit v.g. Legitimation Zutritt zur Veranstaltung. Besitzern von unbefugt vervielfältigten Print@home-Tickets wird der Zugang zur Veranstaltung verweigert. Weiterhin behält sich der Veranstalter das Recht vor, von dem Kartenkäufer, dessen Ticket aufgrund seines Verschuldens unberechtigt vervielfältigt wurde, die Zahlung des Gesamtwertes der vervielfältigten Print@home-Tickets zu verlangen. Ticketduplikate werden polizeilich gemeldet und Käufer und Verkäufer von duplizierten Tickets unterliegen der strafrechtlichen Verfolgung. Bei Verlust und/oder Missbrauch des Tickets sowie daraus entstandenen Unannehmlichkeiten trägt der Veranstalter keinerlei Haftung. 

 

Preise 

ELoA veröffentlicht die jeweils gültigen Eintrittspreise sowie Ermäßigungen auf der Website.

Datenschutz-bestimmungen

Mit dem Kauf Ihrer Karten willigen Sie ein, dass Ihre personenbezogenen Bestelldaten von ELoA zu Kundenbetreuungszwecken erhoben, verarbeitet und genutzt werden dürfen. Unter Kundenbetreuungsdaten werden Maßnahmen verstanden, die dem Kunden wesentliche Informationen vermitteln und ihm deshalb Vorteile bringen. Wir informieren Sie darüber, dass Sie diese Einwilligung jederzeit ohne Nachteile widerrufen können. ELoA versichert, dass Ihre datenschutzrechtlichen Belange ohne Einschränkung gewährleistet werden und keine Übermittlung Ihrer Daten an Dritte erfolgt. 

 

Hygieneverantwortlichkeitsklausel

Einhaltung der behördlichen und gesetzlichen Verpflichtungen zur »Corona-Hygiene Verantwortlichkeit«

Der Mieter/Veranstalter hat aufgrund seiner wirtschaftlichen und organisatorischen Verantwortung die Verpflichtung, für die Einhaltung der behördlichen und/ oder gesetzlichen Vorgaben in Bezug auf die jeweiligen Eindämmungsmaßnahmen von COVID-19 zu sorgen. Sie umfasst vor allem die Erstellung eines Hygienekonzeptes, die Umsetzung des solchen im Vorfeld der Veranstaltung, sowie dessen Vor-Ort-Umsetzung. Hinsichtlich der Umsetzung des Hygienekonzeptes ist ELoA verpflichtet, die Daten jedes Besuchers bis vier Wochen nach der Veranstaltung zum Zwecke der Nachverfolgung aufzubewahren und auf Verlangen dem Gesundheitsamt auszuhändigen.

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